So wie das Corona-Virus innerhalb kurzer Zeit das komplette öffentliche und gesellschaftliche Leben auf fast der ganzen Welt zum Erliegen gebracht hat, so zwingt es auch die Segelflieger an den Boden. Denn selbstverständlich fallen auch die Segelflugvereine und Flugplätze unter die Verordnung der Landesregierung vom 17. März, nach der Zusammenkünfte in Vereinen untersagt und Sport- und Freizeiteinrichtungen geschlossen werden.

 Dies bedeutet, daß bis auf Weiteres kein Flugbetrieb stattfinden kann, unsere Kantine geschlossen bleibt und auch kein Werkstattbetrieb stattfindet. Das trifft insbesondere die Mitglieder der Fliegergruppe, die schon ungeduldig dem Saisonstart bei gerade besser werdendem Frühlingswetter entgegen gefiebert haben. Auch wenn man der Meinung sein könnte, daß zumindest Einzelstarts risikolos möglich sein sollten, ist dies keine Option. Vielmehr müssen alle angeordneten Maßnahmen befolgt werden, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Nur dadurch können wir erreichen, daß wir in nicht allzu ferner Zukunft wieder alle gemeinsam unserem Sport auf unserem Fluggelände nachgehen können.

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